Externer Datenschutzbeauftragter

Wenn in der Firma kein externer Datenschutzbeauftragter ernannt wird, nimmt sich in der Regel eine Firma, die sich auf Datenschutz spezialisiert hat, dem Thema an. So wie wir dies im speziellen für kleine und mittelständige Unternehmen tun. Der Vorteil liegt hier zum einen in der Haftung und zum anderen darin, dass Sie keinen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten ausbilden müssen. Sie müssen sich auch nicht um Weiterbildungen kümmern. Mit der Aufnahme wird der Betrieb dokumentiert. Das bedeutet, der externe Datenschutzbeauftragte sieht sich vor Ort die Firma an und macht von allen Prozessen die mit personenbezogenen Daten zu tun haben eine Dokumentation, wie es die DSGVO und BDSG vorschreiben.

Werden Punkte gefunden, die nicht datenschutzkonform sind, wird mit den Mitarbeitern und der Geschäftsleitung eine Lösung erarbeitet, die dann alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dabei werden auch alle technischen Systeme durchgesehen und in der sogenannten TOM dokumentiert. Der externe Datenschutzbeauftragte wird in der Regel auch die Mitarbeiter für den Datenschutz sensibilisieren und Schulungen durchführen.

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