Auftragsdatenverarbeitung

Nach § 11 BDSG ist ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zu schließen, wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden. Dieser Vertrag kann nicht frei gestaltet werden. Er muss die folgenden 10 Punkte enthalten:

Auf der Seite vom BfDI im Datenschutz Wiki sollte ein Mustervertrag zu finden sein. WebSeite des BfDI

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